Beurlaubung:
Es kann vorkommen, dass Studierende ihr Studium durch Beurlaubung unterbrechen. Das Fachsemester wird dann nicht hochgezählt. In der jetzigen Implementierung erscheinen sie in der Kohortenverfolgung im jew. Semester als Studierende, in Zukunft sollen sie separat ausgewiesen werden.
Studienende ohne Exmatrikulation:
Auch ein Exmatrikulationsgrund muss nicht zwingend vorhanden sein: Es kann sein, dass der Studienverlauf einfach aufhört (z.B. bei vorläufigen Studierenden). In diesen Fällen erscheinen sie unter Exmatrikulation.