Wir werten Studierende als "Masterstudierende mit Bachelor-Abschluss anderer Hochschulart", wenn folgendes gegeben ist:
- Lieferung nach Statistik-Novelle 2016
- Im WS im Master eingeschrieben oder beurlaubt
- Erster Studiengang, erstes Fach
- Haupthörer
- Letzte oder vorletzte Prüfung nicht im Ausland (ef090 und ef104 sind leer)
- letzte oder vorletzte Prüfung im Abschluss Bachelor (ef091 bzw. ef105)
- Hochschule der letzten oder vorletzten Prüfung hat anderen Typ als die eigene Hochschule (ef089 bzw. ef103)