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Mittelherkunft KLR außerhalb Sachsen/BaWue

(Für SAP-HR als Quellsystem nicht relevant)

In Bundesländern außerhalb Baden-Württembergs und Sachsens gibt es keine Vorgaben, es sollte aber ein Schlüssel existieren, der zwischen Drittmitteln, Haushalsmitteln und Fremdkapitel-Mitteln unterscheidet. Mit "Fremdkapitel" sind Mittel des Landes gemeint, die nicht über das normale Hochschulkapitel zugewiesen werden.

Beispiel:

Sie pflegen in Ihrer Geldgeber-Tabelle im Vorsystem die Spalte Mittelherkunft (KLR) mit den Werten DM, LM und FK. Daraus wird automatisch ein Baum gebildet.

Sie können die Bezeichnungen für DM, LM und FK auch im Bearbeitungsformular Mittelherkunft (KLR) (ohne BW/SA) Oberste Ebene im Menüpunkt Prüfprotokoll Personal/Stellen -> Weitere Einstellungen bearbeiten. Sie können auch die Zuordnung der Geldgeber zu DM, LM und FK bearbeiten (Mittelherkunft (KLR) (ohne BW/SA) unterste Ebene), aber wir empfehlen, dies im Vorsystem zu tun (bei SVA-GX das Feld gege.klr_geldgeber).