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4.4.4 Dimension Geldgeber

Im Haushalt werden Einnahmen und Ausgaben nach Mittelherkunft unterschieden, ebenso im Bereich Personal.   Die folgende Abbildung zeigt die Systematik in Baden-Württemberg:

Die einzelnen Geldgeber werden nach Drittmittel / Fremdkapitel und Hochschul-Kapitel   gruppiert.

 

 

Im Land Baden-Württemberg wird nicht einfach nach Dritt- und Planmitteln unterschieden, sondern folgende Systematik verwandt:

 

 

Die folgende Tabelle zeigt die Systematik, nach der Hochschulen Daten liefern:

Schl.

Mittelherkunft für Statistik

Kategorie

 

 

 

110

Einzelplan 14 (Mittel des MWK)

HS-Kapitel

 

 

 

190

sonstige Verwaltungseinnahmen

HS-Kapitel

 

 

 

210

Mittel des Finanzministeriums

Fremdkapitel

290

sonstige Mittel des Landes

Fremdkapitel

Für Drittmittel gibt es eine feinere Untergliederung:

301

DFG für Sonderforschungsbereiche

302

von DFG für Normal- und Schwerpunktverfahren, Graduiertenkollegs usw. (ohne Habilitandenstipendien, Rechenanlagen, Großgeräte, Baumaßnahmen und Heisenberg-Programm)

303

vom Bund (ohne Zuweisungen nach dem Hochschulbauförderungsgesetz, Überlastprogramm, dem Graduierten- und Bundesausbildungsförderungsgesetz sowie für die sonstige Förderung von Studenten)

304

von der Bundesagentur für Arbeit soweit hieraus Personal mit FuE-Aufgaben finanziert wird

305

von Ländern für Lehr- oder Forschungszwecke (ohne Mittel vom Träger der Hochschule)

306

von Gemeinden, Gemeinde- und Zweckverbänden (d.h. ohne Erstattungen für Sportanlagen, Bibliotheken u. dgl.)

307

von sonstigen öffentlichen Bereichen (z.B. ERP, Lastenausgleichsfonds, Sozialversicherung)

308

von anderen intern. Organisationen (z.B.   OECD, UN)

309

EU-Mittel

310

von Stiftungen u. dgl. für Lehr- und Forschungszwecke

311

von der gewerblichen Wirtschaft und sonstigen nichtöffentlichen Bereichen für Lehr- und Forschungszwecke (ohne Einnahmen für Materialprüfungen u. dgl., aus Veröffentlichungen,   Gebühren, aus wirtschaftlicher Tätigkeit und aus Vermögensveräußerungen)


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Letzter Update: 2.8.2023
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