In Bundesländern außerhalb Baden-Württemberg und Sachsen gibt es keine Vorgaben, es sollte aber ein Schlüssel existieren, der zwischen Drittmitteln, Haushalsmitteln und Fremdkapitel-Mitteln unterscheidet. Mit "Fremdkapitel" sind Mittel des Landes gemeint, die nicht über das normale Hochschulkapitel zugewiesen werden.
Beispiel:
Sie pflegen in Ihrer Geldgeber-Tabelle im Vorsystem die Spalte "Mittelherkunft (KLR)" mit den Werten "DM", "LM" und "FK". Daraus wird automatisch ein Baum gebildet:
Sie können die Bezeichnungen für "DM", LM" und "FK" auch im Bearbeitungsformular "Mittelherkunft (KLR) (ohne BW/SA) Oberste Ebene" im Menüpunkt "Prüfprotokoll Personal/Stellen"->"Weitere Einstellungen" bearbeiten. Sie können auch die Zuordnung der Geldgeber zu DM, LM und FK bearbeiten ("Mittelherkunft (KLR) (ohne BW/SA) unterste Ebene"), aber wir empfehlen, dies im Vorsystem zu tun (bei SVA-GX das Feld gege.klr_geldgeber).